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Alle Wohnungen in Berlin müssen seit dem 01.01.2021 mit Rauchmeldern geschützt sein.
Berlin ist damit eines der letzten Bundesländer, das eine
Rauchmelder-Pflicht einführt hat.
Auch in anderen Bundesländern ist in den
Bauordnungen bereits vorgeschrieben, dass in Aufenthaltsräumen
und Fluren jeweils ein Rauchwarnmelder hängen muss.
Küchen und Bäder sind meist ausgenommen, weil es zu viele Fehlalarme gibt.
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Vermieter,
die Kosten kann er aber auf die Miete umlegen.
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